Seit dem 01.01. 2001 ersetzt die
Erwerbsminderungsrente die gesetzliche
Berufsunfähigkeitsrente. Der dabei bisher ausgeübte Beruf
des Versicherten ist nicht mehr relevant. Wenn Sie an mehr
als 3 Stunden am Tag irgendeine Arbeit verrichten können,
erhalten Sie schon nicht mehr die volle Rente. Die
Berufsunfähigen, die in der Lage sind zwischen 3 und 6
Stunden am Tag einer Arbeit nachzugehen bekommen gar nur die
Hälfte der Erwerbsminderungsrente.
Wenn Sie diesem Risiko entgehen wollen,
sollten Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung
abschließen damit Sie sich Ihr derzeitiges Nettoeinkommen
auch im Falle der Berufsunfähigkeit erhalten.