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Berufsunfähigkeit |
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Die Gründe für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind vielfältig und je nach Bedarf unterschiedlich. Die grösste Versicherungsgruppe stellen die Arbeitnehmer dar. Diese sind theoretisch für den Fall einer Berufsunfähigkeit über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Hierbei müssen jedoch einige wichtige Punkte beachtet werden. Als ersten Punkt gibt es die Einschränkungen für nach dem 1.1.1961 geborene Arbeitnehmer.
Als Fähigkeit zu arbeiten gilt dabei jede denkbare Tätigkeit, auch in nicht erlernten Berufen. So erhält beispielsweise ein Professor keine Rente, wenn er täglich noch 6 Stunden irgend einer anderen Tätigkeit, z.B. als Pförter, nachgehen könnte. Davon nicht betroffen sind nur solche Personen, die am 1.1.2001 bereits 40 Jahre alt waren. Aber auch jene, die Rente wegen Berufsunfähigkeit erhalten, sind damit keineswegs abgesichert, denn diese Renten bewegen sich meistens im Rahmen zw. 450 und 950 €, was zu vorhergehenden, erheblich höheren Verdiensten, keineswegs ausreichend ist. Noch schlechter verhält es sich bei den Berufsanfänger. Diese müssen eine Wartezeit von 5 Jahren auf einen Anspruch aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung durchlaufen. Freiberufler sind im Falle der Berufsunfähigkeit über die jeweiligen berufsständische Versorgungswerke abgesichert. Die Absicherung ist dort zwar meist besser als bei der gesetzlichen Versicherung, ist in der Regel jedoch ebenfalls niedriger als das vormalige Einkommen. Freiberufler sind deshalb ebenfalls gut beraten, diese Differenz durch eine Zusatzversicherung abzudecken. Jedoch müssen auch Freiberufler auf sogenannte Verweisungsklauseln achten, die einige Versicherer in Ihren Verträgen eingebaut haben. Diese Klauseln ermöglichen die Verweigerung der Leistung, wenn die bloße Möglichkeit einer Tätigkeit in irgend einem anderen Beruf besteht. Das gleiche gilt für Selbstständige, die meist nicht gesetzlich rentenversichert sind. Auch Beamte sind oft erst nach langen Dienstzeiten anspruchsberechtig. Sie sollten sich bei ihrem Dienstherrn erkundigen ab wann Ansprüche bestehen und wie hoch diese sind. Hausfrauen unterliegen im Allgemeinen keiner Versicherungspflicht und erwerben somit auch keine Ansprüche. Da ihre Tätigkeit aber zunehmend als Arbeit anerkannt wird, bieten einige Versicherer die Möglichkeit auch sie abzusichern. Ähnlich verhält es sich mit Auszubildenden, Schülern und Studenten. Auch diese sind gut beraten sich schon in jungen Jahren abzusichern, weil sie Wartezeiten von 5 Jahren auf einen Anspruch aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Kostenloser Vergleich zur Berufsunfähigkeit | |||
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